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Flagge zeigen


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Welche Flagge darf man und welche darf man nicht einfach so hissen?

letzte Änderung am 6.5.2024

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Der 2024er Fall des Flaggen-Rentners

https://www.youtube.com/watch?v=Xg4Cky7h1_E erklärt Euch, was der Opa da verbrochen hat, als er einer vorbei ziehenden antideutschen Demonstration einfach seine Solidarität mit den Deutschen bekunden wollte. Er hielt eine schwarz-rot-goldene Flagge mit Adler im Schild vom Balkon herab. Die Menge unten wütete. Sein Haus wurde zur Strafe bekrakelt. Jemand warf Böller auf seinen Balkon. Da kam endlich die von den Linken gerufene Polizei und der Opa wurde wegen Verstoß gegen Strafrecht und Ordnungsrecht abgestraft. Gegen die antideutschen Täter, die aus der Menge heraus Sachbeschädigung am Haus und Balkon verursachten, wird auch ermittelt, hoffe ich.

Diese organisiert auf Recht und Ordnung achtenden besorgten Bürger bemerkten den Missbrauch der Bundesdienstflagge und riefen die Polizei. Da hat sich die Polizei sicher auch etwas gewundert. Squatting ist ja relativ neu!

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Peters Flaggen-Einmaleins

Der mutige pro-deutsche Senior hat leider den Unterschied der Flaggen nicht gekannt oder aber ignoriert. Er zeigte eine Flagge mit zusätzlichem Adler. Und diese Variante der Flagge ist möglicherweise als Erkennungszeichen für staatliche Stellen reserviert. Wieder andere reservierte Varianten sind dem Deutschen Fußballbund, dem Oktoberfest oder »made in germany« vorbehalten.

Wikipedia zeigt die Bundesdienstflagge, welche zwei hoheitliche Zeichen - den Schild und den Adler - aufweist.

Allerdings steht auf einer außerhalb youtubes befindlichen, mit Bundesadler sehr hoheitlich auftretenden Seite https://www.protokoll-inland.de/Webs/PI/DE/beflaggung/beflaggungssituationen/logo/logo-flaggen-node.html, zu der youtube übrigens seit kurzer Zeit leider keinen Link erlaubt, folgende Ansage:

»Andere Flaggen als die Bundesflagge, die Bundesdienstflagge, die Europaflagge, die Flaggen der Länder der Bundesrepublik Deutschland und die Flaggen der Gemeinden bzw. Gemeindeverbände dürfen nur mit Genehmigung des Bundesministeriums des Innern gesetzt werden (Abschnitt IV. Abs. 4 S. 1 des Beflaggungserlasses); bei besonderer Bedeutung entscheidet die Bundesregierung.«

Die Bundesdienstflagge sei demnach also auch ohne Genehmigung des Bundesinnenministers von jedermann zu setzen, könnte man da heraus lesen. Somit hat sich wohl der Anzeiger und auch die Polizei mächtig verrannt, statt kurz zu googeln nach Logo-Flaggen?

Liest man nun wieder konkret die genannte rechtliche Quelle, Abschnitt IV. Abs. 4 S. 1 des Beflaggungserlasses, dann dreht sich schon wieder der Wind. Dort steht, dass die Vorschriften dieses Erlasses nur für die Beflaggung der Dienstgebäude aller Behörden und Dienststellen des Bundes sowie der Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht von Bundesbehörden unterstehen, gelten. Also nicht für private Rentner! Also könnte man ebenso vermuten, dass privates Fahnenschwenken überhaupt nicht von diesem Erlass betroffen ist.

Eine weitere staatliche Webseite erläuert jedoch ihren Alleinanspruch auf staatliche Symbole und auch auf die Bundesdienstflagge. Wer dagegen handelt, stellt damit also die Machtfrage und fordert ein gegen ihn gerichtetes Vorgehen des Staates heraus. Im Normalfall ist das nun also geklärt.

Um Sonderfälle wie

kümmern wir uns ein anderes mal.

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Logo-Flaggen und weitere Sonderfälle







Die Regenbogenflagge - eigentlich Symbol des Bundes zwischen Gott und Menschen - wurde von einer Minderheit gekapert, die sich so gar nicht an die guten alten Werte halten will.

Auf der oben empfohlenen Webseite mit Bundesadler steht weiter unten, dass an Bundesgebäuden nicht einfach so andere als die Bundesdienstflagge gehisst werden dürfen. Auf Antrag war aber die Regenbogenflagge als Bekenntnis zu einer Ideologie von Teilen der Bevölkerung zulässig. Ich zitiere:

»Regenbogenflagge«

Mit Schreiben vom 6. April 2022 (siehe unten unter "Weitere Informationen") hat das Bundesministerium des Innern und für Heimat die grundsätzliche Genehmigung erteilt, dass die Regenbogenflagge auf Grundlage von Abschnitt IV. Abs. 4 des Erlasses der Bundesregierung über die Beflaggung der Dienstgebäude des Bundes vom 22. März 2005 (Beflaggungserlass) und unter Beachtung der im Schreiben genannten Maßgaben an Dienstgebäuden des Bundes gehisst werden darf. Das Setzen der Regenbogenflagge muss sich auf einen konkreten Termin beziehen, entweder auf den Jahrestag des „Christopher Street Days“ (CSD) am 28. Juni oder auf einen örtlichen bzw. regionalen Anlass ähnlich der CSD-Veranstaltung.«







Die Stolzflagge ist im zum Stolzmonat ernannten Juni der von Deutschen und Gästen zeigbare Ehrengruß an das deutsche Volk.

Also könnte man im Juni - dem Stolzmonat - auch die Stolzflagge mit einem stufenweisen Farbverlauf von mindestens 7 Farbbalken von oben schwarz über rot nach unten gelb als Bekenntnis eines Teils der deutschen Bevölkerung durchsetzen, mit Hinweis auf den sehr sehr wichtigen Gleichbehandlungsgrundsatz bei staatlichem Verwaltungshandeln. Die Regenbogenflagge hat also den Weg frei gemacht! Die Regierung weiß das möglicherweise nur noch nicht! Also wer stellt nun mit anwaltlicher Schützenhilfe einen korrekten Antrag auf die Stolzflagge im Stolzmonat, um diese an allen oder doch vielen Bundesgebäuden wehen zu sehen und die stolzeren Bürger Deutschlands (die also nicht "Deutschland verrecke" bekennen) damit richtig glücklich zu machen, wie sich ja auch die LGBTQ-Gendersprech-Genitalamputations-und-ganz-besonders-Tier-und-Kinderlieben mächtig freuen, wenn ihre Minderheit mal symbolisch ganz hoch oben aufgehängt wird!

Der Link zur PDF-Datei mit der Genehmigung der Regenbogenflagge findet sich auch unten auf der zitierten Webseite.

Regenbogen- und Stolzflaggen sind nicht mit hoheitlichen Staatsflaggen Deutschlands verwechselbar. Mir fallen bei der Stolzflagge auch keine anderen Staaten oder Organisationen ein, die sich - in ihren Rechten auf diese Flagge verletzt - empören könnten. Bei der Regenbogenflagge ist jedoch eine Genehmigung der Kirchen-Ökumene (also alle Kichen betreffend, nicht nur ein oder zwei Platzhirsche der Kirchenvielfalt) und des Judentums und auch des weltweiten Islams notwendig, da der Regenbogen und jede Darstellung davon im Glauben der Anhänger dieser Zweige der Schriftreligion nun mal das Zeichen des Bundes von Gott mit den Menschen verkörpert. Ich bin aber sehr unsicher, ob Sunniten, Schiiten, Sikhs, ultraorthodoxe Juden, die Amischen, alle deutschen Freikirchen und die REDNECK genannten sehr traditionell eingestellten Christen in den noch zivilisierten, friedlichen, ländlicheren Gebieten der USA den Regenbogen ausgerechnet der QUEER-Sekte als Symbol für so gar nicht biblisches Tun überlassen möchten. Hier erwarte ich noch allerhärteste rechtliche Auseinandersetzungen in naher Zukunft.

Spitzenfunktionäre der Schriftreligion lassen sich seit Jahrzehnten schon den Regenbogen als religiöses Markenzeichen von bunthaarigen Radaugruppen stehlen und für genau das Gegenteil der eigenen Botschaft missbrauchen - und sie reagieren nicht einmal. Und einige fromme Hirten sind teilweise auch an Missbrauch der jungen Lämmer der Gemeinde nicht ganz unbeteiligt. Ob das zusammenhängt?

Der Wahlkampf von Trump könnte zum Beispiel auf dieses Thema aufspringen, wenn er die Demokraten zur Weißglut treiben möchte. Und diese Esel wiederum würden sich dann nur noch in diesem Thema verrennen und im Wahlkampf all das vergessen, was Leute mit herkömmlicher Partnerwahl (Generationen haltende Familie, nur 2 Geschlechter), als wählenswerten Vorteil betrachten könnten. Insofern hat der Regenbogen seine große Zeit noch vor sich! Bunt und Vielfalt ist ja auch nicht wirklich die Sache der sexuell verwirrten Linksgrünen und ihrer NWO. Die wollen doch Zensur, cancel culture, Parteiverbote, lockdown, Zwangsimpfung, riskante Medikamentetests an der breiten Bevölkerung, Einheitspresse und Alternativlos als ihre leuchtende Zukunft haben. Das aber passt so gar nicht zum Regenbogen und zu vielen verschiedenen Farben gleich nebeneinander! Die Anhänger von Religion und Tradition sollten sich also nicht nur ihr Land, sondern auch den Regenbogen schnellstens zurück holen! Bei mir hängt demnächst auch so eine große Regenbogenflagge! Vielleicht gleich neben einer blauen Flagge mit den Worten Religion, Tradition und Familie.

Der Herausgeber der Aufkleber (der sich die Marke Stolzmonat eintragen ließ) vermutet anscheinend, dass QUEER-Leute gern offen damit prahlen wollen, Verbrechen zu begehen.

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https://www.youtube.com/watch?v=fyS1sTdn_8I&list=RDxvaEJzoaYZk&index=29

Creed Fisher- If You Have A Right To Burn My Flag- Official Lyric Video

Könnt Ihr Euch das Lied - auf deutsch übersetzt und etwas angepasst an hier und jetzt - vor dem Reichstag in voller Lautstärke gesungen vorstellen? Hinter dem Atlantik geht das. Die haben aber auch den 2. Verfassungszusatz. Die haben auch nicht überall an den Corona-Cult glauben müssen.

Peter Spangenberg

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