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Laut dpa-Meldung vom 30.12.2007 will der Minister »mit allen Mitteln verhindern, dass Privatschulen in manchen Landstrichen Brandenburgs ein Monopol bekommen.«
Zwar waren es nicht die Eltern, sondern die Landesregierung, die unter Duldung aller Oppositionskraftimitate in langjähriger Arbeit fast sämtliche Dorfschulen und inzwischen auch viele Schulen in den Städten abgewickelt haben. Aus Regierungssicht stellt sich das daraus erwachsene Problem nun aber ganz anders dar: »Ein Problem habe ich aber, wenn die Situation droht, dass Privatschulen im ländlichen Raum die Grundversorgung übernehmen.«
Hier wird dann sofort über verfassungsrechtliche Prüfungen und Einschränkungen von Wildwuchs, ja sogar über amtliche Verhinderungspflicht eines schulischen Überangebots im ländlichen Raum nachgedacht. Der ebenfalls erwähnte Verfassungsauftrag, jedem Schüler in jedem Bildungsgang in erreichbarer Nähe ein staatliches Angebot zu machen, wird kurzerhand so definiert, dass jeder Schüler mit irgendwelchem Verkehrsmittel in mindestens 90 Minuten von zu Hause bis zur Schule gelangen können muss. Da aber ab gewissen Entfernungen der Elterntaxi-, Bus- und Regionalflugverkehr teurer als die Privatschule ist, soll wahrscheinlich langsam den sich der Regierungsplanung entziehenden Elterninitiativen im Land ein Riegel vorgeschoben werden.
In selber Meldung gibt der Minister zu, dass er selbst auch für Fehlentwicklungen verantwortlich ist und nun gegensteuern müsste. So sollen ausnahmsweise dann, wenn die Regierung auf einen bestimmten Standort eines Gymnasiums nicht verzichten will, auch kleinere Klassenstärken zulässig sein. Diese Einsicht erkläre ich mir eher aus Angst vor dem Privatschulmonopol, weniger aber aus Sorge um den Bildungsauftrag. Den CDU-Vorschlag zulässiger einzügiger Gymnasien (als bedrohlichen Präzedenzfall?) will der Minister natürlich nicht zulassen. Ob in kleineren Klassen jedoch besser gelernt werden könnte und die Lehrer als Beamte sowieso vorhanden und unkündbar sind, findet wahrscheinlich in den Planungen des Ministers weniger Beachtung als bei uns Eltern und Wählern.
Ein weiteres Problem ist natürlich der Schülertransport. Dieses selbstgestrickte Problem war in Zeiten flächendeckend fast zu Fuß erreichbarer Schulen ohne heutige finanzielle Bedeutung. Nun muss der Minister offenbaren: »Ein kostenloser Schülertransport [ist heute] ebenso wenig bezahlbar wie ein beitragsfreies Schulessen.« Würde er noch eine Sekunde weiter darüber nachgedacht haben, dann würde er auch erkannt haben, wem diese nicht bezahlbaren Kosten derzeit aufgehalst werden und welcher Zusammenhang zwischen Schülerschwund an den restlichen staatlichen Schulen und der Elternbereitschaft, ihre Kinder in teure Privatschulen zu stecken, existiert. Und dabei sind die Logistikleistungen nicht der einzige Grund, der die Eltern in solchen Scharen von den staatlichen Schulen vertreibt, dass Minister einschreiten wollen.
Die Schulspeisung ist ein weiterer Kostenpunkt. Schüler, die eben nicht zum Mittagessen nach Hause laufen können oder wenigstens am frühen Nachmittag zu Hause ankommen, müssen wohl oder übel entweder bis zum Abend fasten oder aber pro Tag einige Euros für ein Kantinenessen ausgeben. Selbst strenggläubige Islamisten haben sich bisher nicht für ein ganzjähriges Ramadan-Fasten ausgesprochen. Ich unterstelle daher auch bei unseren deutschen Eltern gewisse Vorbehalte gegen das generelle Tagfasten. Bei kinderreichen Familien kommen durch zahlungspflichtige Kantinenversorgung der Kinder durchaus beachtliche Summen zusammen, die eine Kommune auch mit Zwangsvollstreckung bei überforderten Eltern eintreibt. 1,80 Euro pro Kind und Werktag sind üblich.
Im letzten Punkt der Meldung erklärt der Minister die Unzulänglichkeit der eigenen Sparwut, ohne Ursache und Wirkung wirklich verstanden zu haben. Das Land müsse - so sagt der Minister - immer mehr Geld für die Schüler an den freien Schulen bezahlen, weil an staatlichen Schulen der Landesbeitrag nach der Zahl der Klassen ermittelt wird, an privaten Schulen aber nach Schülerzahl. Wenn also ein paar Schüler von einer staatlichen an eine private Schule wechseln, bezahlt das Land die nicht aufgelöste staatliche Schulklasse weiter und zusätzlich die Summe pro abgewanderten Kopf an der privaten Schule. Das nennt der Minister nun ein teures Doppelsystem. Nun beginnen wir einmal langsam mit der Richtigstellung der erwähnten Fakten in einen logischen Zusammenhang:
Der Leidensdruck auf die Elternhaushalte stieg jedoch kontinuierlich. Privatschulen sammelten zuerst die Schüler aus besserverdienenden haushalten, die sich vielleicht leichter als andere Eltern von logistischem Stress und der Angst um einen der knappen Gymnasiumsplätze freikaufen konnten. Dann verschwanden einzelne Schüler aus abgelegenen Haushalten (Villengegenden, Einzelgehöfte und solitäre Anwesen) aufgrund einer Kosten-Nutzen-Analyse mathematisch begabter Eltern. Damit sank das Klassenniveau zuerst unmerklich, jedoch irgendwann bereits auffallend. Nun begannen auch andere Eltern nachzurechnen, zu vergleichen, Alternativen zu diskutieren. Die Privatschule wurde gerade in von Arbeitslosigkeit bedrohten Gegenden als Doppellösung der rebellischen Eltern entdeckt. Hier finden nämlich oft auch einige der selbst betroffenen Eltern einen stabilen Arbeitsplatz. Zugleich ist auch eine Privatschule ein Wohngebiet-Attraktor, was Unterstützung von kleinen wie großen Wohnungsvermietern bewirkt und auch manchen Bäcker und Eisverkäufer, Kinobetreiber und Wirt zu solidarischem Handeln bringt. Folge all dieser sich selbst fördernden Faktoren ist der kometenhafte Aufstieg der privaten Schulen. Und das bei Pro-Kopf-Kosten von 200 - 2500 Euro pro Schüler für die Schlange stehenden Eltern. Der untere Bereich von 200 - 400 Euro lässt den zur Kostendeckung nötigen Bereich erkennen, während der darüber hinaus durchsetzbare Betrag wohl Ausdruck des geldwerten Bürgerleids ist. Es handelt sich bei diesem Privatschuldgeld also offensichtlich nicht um Kleingeld und wir sollten davon ausgehen, dass die Eltern sich in der Masse durchaus ernsthaft und wohlüberlegt für oder gegen eine solche ständige monatliche Ausgabe entscheiden.
Nun, wo eine gewisse kritische Zahl privater Schulen erreicht ist, beginnt die Mathematik dem Minister in die Suppe seiner Planwirtschaft zu spucken. Die einst kaum bedeutenden Zuteilungen je Privatschüler haben sich auf ein beachtliches Budgetanteil gesteigert und ein Ende des Anteilswachstums ist noch nicht abzusehen. Der Wechsel hin zur für staatliche und private Schulen gleichen Förderung als klassenweise Zuteilung von Bildungszuschüssen für Privatschulen wäre wahrscheinlich das Ende der staatlichen Schule überhaupt. Dann würde wohl jedes Dorf seine eigene Privatschule gründen. Die Umstellung auf Pro-Kopf-Förderung an allen Schulen würde den staatlichen Schulen ebensowenig Marktanteile sichern, solange die derzeit gültigen Sparvorgaben bei Klassenstärke und Mindestzügigkeit gelten. Also wird aus Wut über ein nicht funktionierendes Regierungsvorhaben wieder einmal der Bürger abgebüstet und seine Notlösung mit dem Amtsstiefel zertreten, wie es auch andere Bürgerlösungen schon immer erwischt hat. Ich denke da an das von einer Kommune herausgegebene Regionalgeld in Wörgl von 1929-1939, an den Anschluss- und Benutzerzwang der Brandenburger Bürger an Zweckverbände für Wasser und Abwasser, an Zwangsmitgiedschaften von Waldbesitzern in waldschädigenden Entwässerungsprojekten und weitere Schildbürgerstreiche der Verwaltungen.
Wenn im Kinderzimmer ein frustrierter Mitspieler zu schöne Sandburgen der Konkurrenz zertrampelt, wütend das Spielbrett umkippt oder den anderen Kindern die Spielkarten entreißt und durchs Zimmer wirft, dann ist das in etwa diese unfaire und gesellschaftsunfähige Mentalität, die ich im beabsichtigten Verbot weiterer Privatschulen erkenne. Der Unterschied ist nur der: Im Kinderzimmer stehen die Spielregeln schon in der Spielanleitung fest und führen nie zu nachhaltigen Nachteilen für die Mitspieler. Im wirklichen Leben sieht das bei den Spielregeln, die uns die Regierung vorgibt, oft ganz anders aus. Wer sich hier auf ein Spielchen mit der Macht einlässt, muss - wenn er tatsächlich einmal Land gewinnt - durchaus mit Wutanfällen und herben Rückschlägen rechnen. Politische Morde und Berufsverbote sind nur Extrembeispiele für derartige staatliche Panikreaktionen, die normalerweise sanft über behördliche Auflagen und Mittelkürzungen für Vereinsarbeit, Entzug von Fördermitteln und Förderwürdigkeit, Beobachtung von Kritikern, Strafversetzungen, Berufsverbote und Schmutzkampagnen gegen herausragende Querulanten anlaufen.
Man kann mit Bürgern jedoch immer nur das machen, was die mit sich machen lassen. Erinnern wir uns doch einmal an die DDR von Ende 1989! Oder auch an das Rumänien von Weihnachten 1989! Ob der Bürger am Ende friedlich oder im Blutrausch seine Freiheit einfordert, hängt immer auch vom Entgegenkommen der Herrschaft ab. Die Datensammelwut des Herrn Schäuble verspricht da wenig Gutes. Es sei denn, man beabsichtigt lediglich, aus all den Telefonaten, Briefen und Geschäftsvorfällen den Volkswillen zu erkennen und dann auch brav im Sinne aller Bürger zu verwirklichen. In dieser Frage ist mein Glaube jedoch - das gebe ich offen zu - noch sehr schwach. Ich rate daher den Privatschulen, sich besser zu organisieren und im Wohngebiet zu vernetzen. Dies sollte auch Bürgerwehren und ehrenamtliche Organisationsteams für Sonderveranstaltungen mit einbeziehen, Einfluss auf Politik und Wirtschaft nehmen und tatsächlich die anstehende Machtfrage stellen.
Peter Spangenberg