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DDR-Altschulden


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Der Milliardenschwindel mit den DDR-Altschulden

von Dr. Helmut Böttiger

Aus Neue Solidarität Nr.45/1999

freundlicherweise zum freien Kopieren und Verbreiten freigegeben durch Dr. Böttiger

Heute, fünfzehn Jahre nach Öffnung der Grenzen, ist die innerdeutsche Lage vor allem wirtschaftlich verfahrener denn je. Der Staatsbankrott, der die DDR am Ende ereilte, droht nun dem wiedervereinten Deutschland. Warum wurden denn auch die völlig illegitimen, aus der Luft gegriffenen DDR-Altschulden von 400 Mrd. DM offiziell übernommen, die heute dem Bund wie ein Mühlstein um den Hals hängen?

Vorlage für das Hörbuch: Der Plünderlandreport

Nach 1945 haben die Ostdeutschen nicht weniger fleißig und verbissen Wiederaufbau betrieben als die Westdeutschen. Was ist von diesem Volksvermögen geblieben? Nun, die Leute haben Wohnungen, kleiden sich, fahren mit dem Auto über Straßen, und auch bei ihnen kommt Strom aus der Steckdose und Wasser aus dem Hahn. Das alles ist nicht unterzubewerten. Es ist sogar im Einzugsbereich des Westens -- man denke an die zugrunde geplünderten Gebiete der sogenannten "Dritten Welt“ -- keineswegs überall selbstverständlich.

Die Bedeutung des Wortes "vermögen" ist der des Wortes Wort "können" verwandt. Volksvermögen wäre demnach das, was ein Volk vermag, was es zuwege bringen kann. In wirtschaftlicher Beziehung wird das heute kaum mehr beachtet, hier ist Vermögen gleich Kapital, oder sogar nur noch das Geld und die Geldwerte, über die einer verfügen kann.

Was ist von dem DDR-Volksvermögen, seinen Betrieben, seiner Infrastruktur, den Städten, Dörfern und Fluren geblieben? Die beschämende Antwort lautete nach der Wiedervereinigung: "gut 400 Mrd. DM“ aber nicht etwa Guthaben Nein! „Schulden!". Für soll auf Wunsch der Bundesregierung der Bürger zusätzlich zu den Steuern mit einem "Solidarbeitrag" aufkommen.

"Das kann doch nicht wahr sein", denkt der ungläubige Zeitgenosse und erinnert sich, daß die DDR-Wirtschaft kurz vor dem Ende des Staates immerhin auf Platz 11 -- oder war es doch nur Platz 13 -- der Weltrangliste aller Industrienationen der Welt geführt worden war. Die Produktionsanlagen und das Volksvermögen, die das ermöglicht hatten, sollen nun weniger wert sein als nichts? Sie sollen sogar mit "minus" 400 Mrd. DM zu Buche schlagen? Der normale deutsche Fernsehzuschauer hat über solchen Widersinn nicht nachgedacht. Seine Medien hatten ja auch schnell eine plausible Erklärung parat, die umso eingänglicher war, als sie die Tüchtigkeit im Westen unterstrich: "Die DDR war wirtschaftlich ein Scherbenhaufen, und Scherben zu beseitigen, kostet eben Geld." Der Zeitgenosse glaubt zwar im Allgemeinen immer, von "denen da oben" betrogen zu werden, hält das aber in jedem konkreten Fall für ausgeschlossen – die anderen schon, eraber nicht.

Die Vorgeschichte

Die DDR hatte natürlich -- wie jeder ordentliche Staat, dessen Regierende an einem gedeihlichen Verhältnis zu den privaten Internationalen Großbanken interessiert sind -- direkte Auslandsschulden. Sie beliefen sich auf rund 30 Mrd. DM und wurden von der Nachfolgeregierung, der Bundesregierung fraglos übernommen. Dagegen kann ein auf Recht und Anstand bedachter Bürger auch nichts einwenden. Diese Schulden werden im folgenden nicht weiter berücksichtigt. Es geht vielmehr um die anderen Schulden: die sogenannten Altschulden. Das sind die Schulden der volkseigenen Betriebe, Produktionsgenossenschaften und Kommunen der DDR.

Daß es mit dem "real existierenden Sozialismus" zu Ende gehen würde, zeichnete sich Anfang der 80er Jahre ab. Auf die Gründe wollen wir hier nicht eingehen, sie sind vielfältig und liegen nicht unbedingt bei den DDR-Bürgern. Die Parteispitze der SED reagierte schnell auf die sich abzeichnende Gefährdung ihrer Position. Sie ließ über Schalck-Golodkowski und seine "Koko" alles, was in der DDR nicht niet- und nagelfest war, in den Westen schaffen, das Volksvermögen dort gegen harte westliche Devisen verscherbeln und den Ertrag auf entsprechende Konten bei westlichen Banken „sachgerecht“ anlegen.

Der „sozialistischen“ Sache der Parteioberen gerecht wurden Konten, zu denen die Polizei des „Klassenfeindes“ nicht unbedingt Zugang hat und deren eigentliche Besitzer gewöhnlich im Dunkeln bleiben. Da entsprechende Banken an solchen Geldeinlagen gut verdienen, bestand ein "materielles" Interesse an gegenseitiger Diskretion. Zu Geld wurden unter anderem auch die Goldbestände aus dem Volksvermögen der DDR im Wert von damals 2,1 Mrd. DM, gemacht.

Da das der aufkommenden Existenzangst der von Arbeitslosigkeit bedrohten Politprominenz der DDR nicht auszureichen schien, wurde in den letzten Tagen der DDR, als man schon am "runden Tisch" verhandelte, hemmungslos Geld gedruckt und ohne Rücksicht auf die Kurse auf dem Markt in westliche Devisen umgetauscht. Dabei halfen die alten Freunde bei den privaten internationalen Großbanken rührig mit, wenn und solange die dabei für sie abfallenden Provisionen stimmten. – und das taten sie wohl auch

Daß der Kurs der an sich unkonvertierbaren DDR-Währung in den letzten Monaten ständig absackte, fiel in der allgemeinen Euphorie ebensowenig auf wie die Anschriften im Ausland, an welche die neugedruckten Banknoten der DDR-Mark zum Schluß Postsack weise verfrachtet wurden. Später fahndeten zwar Spezialagenten nach dem Parteivermögen der SED und ihrer Spitzenfunktionäre auch im Ausland. Sie fanden wie gute Steuerprüfer auch einiges -- aber das Meiste eben nicht.

Neben dem "Schalck" wurden auch die Buchhalter der DDR-Zentralverwaltungswirtschaft tätig. In ihrem System wurden nämlich alle Einnahmen einer Stadt oder Gemeinde zentral abgeführt und verbucht. Im Gegenzug erhielt die Stadt oder Gemeinde von der Zentrale Finanzzuweisungen. Bei der Zentrale wurden zu diesem Zweck für die Kommunen unter anderen drei Fonds geführt. Davon sollte einer den kommunalen Wohnungsbau finanzieren, der zweite gesellschaftliche Einrichtungen wie Kindergärten oder Schwimmbäder, der dritte den Wohnungsbau der Kombinate (Großfirmen) vor Ort. Wieviel Geld zu fließen hatte und speziell wofür, das regelten ausgeklügelte Fonds-Bestimmungen der DDR, auf die wir hier nicht eingehen müssen, von denen wir aber annehmen dürfen, daß sie deutschgründlich und pfennigfuchserisch waren. Diese Finanzzuwendungen waren keine Kredite; auf sie hatten die Empfänger wegen ihrer vorausgehenden Einzahlungen einen rechtlichen Anspruch.

Die Buchhalter verbuchten unter Umständen, die im einzelnen nicht mehr nachvollziehbar sind, aber wohl etwas mit der Bilanzschieflage des DDR-Staatshaushaltes zu tun hatten, diese Fondszuteilungen bald als Quasikredite und schließlich einfach nur als Kredite. Das fiel in der Routine der Bürokratie zunächst nicht auf. Alles schaute nur auf die jeweilige Höhe der Auszahlung, um sie wurde heftig gestritten, weil sie - wie in solchen Fällen üblich - immer zu gering ausfiel. Erst nach der Wende wurden die kommunalen Verwaltungen auf den Buchhaltertrick aufmerksam gemacht. Plötzlich forderten nämlich die Nachfolger der ehemals sozialistischen Banken, über die diese angeblichen "Kredite" abgewickelt worden waren, diese Kredite von den Kommunen zurück und nicht nur die Kredite, sondern sie berechneten dafür erhebliche Zinsen. Von den Einzahlungen der Kommunen in die Fonds bei der Zentralverwaltung der DDR war nun nicht mehr die Rede. Die sozialistischen Banken der DDR waren zwischenzeitlich mit samt ihren Kreditansprüchen privatisiert worden und gehörten internationalen Großbanken. Die hatten nur die Kreditbriefe übernommen und forderten diese „als ihr gutes Recht“ ein und die westlichen Regierungsbeamten, die nun die DDR Zentrale treuhänderisch leiteten, gaben ihnen Recht. Schließlich hatten Sie ja auch den Verkauf der Banken an die Privaten geleitet. Es kam zu Klagen und Gegenklagen und entsprechenden Prozessen.

Um die Sache aus dem Tagesgespräch, in das sie zwischen 1990 und 1995 geraten war, wieder herauszunehmen, entschied man sich – wie in Deutschland üblich zu einer "gütlichen" Regelung abseits der Öffentlichkeit. Man wollte nicht aufdecken müssen, auf welch hinterhältige Weise diese zweifelhaften Nichtkredite zu richtigen Krediten wurden, und schon gar nicht wollte man, daß die näheren Umstände, unter denen sie „privatisiert“ worden sind, das Licht der Welt blicken und den Steuer zahlenden Bürgern zu Ohren kamen.

Die Kommunen, das heißt die Fachleute, die sie an westliche Verhältnisse heranführen sollten, erkannten einen kleineren Teil dieser "Schulden" an, während die Bundesregierung den größeren Teil ohne viel Aufsehen zu erregen über den Ausgleichsfonds dem Steuerzahler an den Hals hängte. Beiden war geholfen. Die Kommunen waren das Gröbste vom Hals und die Bundesregierung ein mögliches Geschrei wegen ihrer dubiosen Geschäfte mit den für Wahlkämpfe spendenden Banken.

Über den Ausgang einzelner Prozesse, die Kommunen mit entsprechendem Medienspektakel bereits angeleiert hatten, erfuhr man in den Medien später kaum etwas, allenfalls eine kleine Notiz am Rande, deren juristisch gedrechselten Wortschall niemand so recht verstehen konnte. Und so entstanden gleichsam aus dem Nichts -- nämlich aus Rückerstattungsansprüchen der privatisierten Banken -- gut 65 Mrd. DM Altschulden, die der bundesdeutsche Steuerzahler solidarisch schulterte. Auch der Bund der Steuerzahler hatte erstaunlich wenig dagegen einzuwenden.

65 Mrd. sind aber noch keine 400 Mrd.; oder sind es sogar 600 Mrd.? Wie hoch die Altschulden insgesamt nun wirklich sind, weiß bis heute kaum jemand. Ähnliche Fonds gab es in der DDR natürlich nicht nur für die Kommunen, sondern auch für die „Arbeiter und Bauern“ d.h. für Landwirtschaft und Industrie. Da in beiden Bereichen ähnliche Verfahren angewendet wurden, beschränken wir uns im Folgenden auf den Bereich der güterproduzierenden Wirtschaft, in dem sich im Jahr 1990 Betriebsschulden von 130 Mrd. DM angesammelt hatten. Die innovativen und auf ihre Weise kompetenten westlichen Banken verstanden es, aus diesen 130 Mrd. bis 1994 250 Mrd. DM Schulden werden lassen.

Wie kamen diese Betriebsschulden zustande? Zum Teil geschah es wie bei den Kommunen. Auch die Betriebe hatten ihre Gewinne an die Zentrale abzuliefern und erhielten im Gegenzug aus verschiedenen Fonds zweckgebundene Geldzuweisungen. Es gab da Fonds für die Sondervergütungen an die Belegschaft, zur Umsetzung genehmigter Innovationen, für Investitionen und anderes. Auch diese Geldzuweisungen wurden von irgendeinem Zeitpunkt an nicht mehr als Anspruch gewertet, auf den der Betrieb durch die Abführung seiner Gewinne ein Recht hatte, sondern als "Kredit" bei den zuständigen sozialistischen Banken verbucht und später, nach deren „Privatisierung“ entsprechend eingefordert. Soweit lief es ähnlich wie bei den Kommunen, nur daß in diesem Fall die Abwicklung durch die Treuhand für die nötige Diskretion sorgte.

Ein neuer Zug kommt im Fall der gewerblichen Wirtschaft aber noch hinzu. Dazu muß man sich die Abwicklung von Investitionsentscheidungen in der DDR näher ansehen. Die relativ kleine DDR konnte nicht alle produktionstechnischen Entwicklungen im eigenen Land zuwege bringen. Daß man das, um möglichst unabhängig zu bleiben, zu lange versucht hatte, war einer der Gründe für die sogenannte Mißwirtschaft der DDR. Um konkurrenzfähig zu sein, mußte man auch Spezialmaschinen auch aus dem westlichen Ausland einkaufen. Dazu benötigte man westliche Devisen, über welche die DDR-Führung bekanntlich sehr eifersüchtig wachte.

Hatte ein DDR-Betrieb eine geeignete Maschine im Westen gefunden und war mit dem Handelspartner und, was weit schwieriger war, mit der eigenen Behörde handelseinig geworden, dann lief folgendes Spiel ab. Die Maschine kostete, sagen wir, 1 Million DM, das entsprach bis kurz vor Toresschluß etwa 4,8 Mio. DDR-Mark, die der Betrieb aufbringen mußte. Zusätzlich mußte der Betrieb aber 30% der Kaufsumme an den Devisenbeschaffer der DDR Schalck-Golodkowski entrichten. Daneben gab es einen zentralen Handelsvertreter der Regierung, der bei der Abwicklung der Geschäfte förderlich oder hinderlich war, der aber in jedem Fall für seinen unumgänglichen Einsatz eine Provision von 12-14% beanspruchte. Aus diesen drei Positionen setzte sich der "Importaufwandpreis" zusammen.

Aber auch das Außenhandelsministerium der DDR, das den Vorgang letztendlich zu genehmigen hatte, wollte nicht ganz leer ausgehen und schlug noch einmal 12% auf den Preis drauf. Aus der 1 Million DM West oder 4,8 Mio. DM Ost war so ein "Importabgabepreis" von 7,6339 Mio. DM Ost geworden. Dabei sind die Schmiergelder, Vergünstigungen und sonstigen Aufwendungen, die erforderlich waren, um die entsprechenden Unterschriften und Stempel auch wirklich und in der gewünschten Zeit (Zeit ist Geld, und da sprechen Beamte ein Wort mit) zu bekommen, noch nicht mitgerechnet.

Die Endsumme mußte schließlich "finanziert" werden. Das geschah meistens über Kredit. Kredit war damals in der DDR kein Thema. Man bezahlte sozialistische 0,5% Zinsen. Für vergleichbar niedrige Zinssätze im Westen sorgte erst der Finanzkrach der späten 90er Jahre, der in Japan zum Zweck der wundersamen Geldvermehrung für die notleidende Finanzwirtschaft die Zinsen gegen Null gehen ließ. Die Wende brachte auch in diesem Punkt ein Umdenken. Die DDR-Volkskammer paßte am 1. Juli 1990 als einer ihrer letzten Akte nur wenige Stunden vor der Selbstauflösung die sozialistischen Zinsen dem westdeutschen Zinsniveau an. Das lag damals zwischen 9 und 11%.

Diese Entscheidung mußte der produzierenden Wirtschaft in der DDR das Genick brechen und tat es in den Folgejahren auch. Fragt man nach dem Grund dieser volkswirtschaftlich irrsinnigen und durch nichts erzwungenen Entscheidung, so ist der leicht gefunden, wenn man die Sache mit den Augen der Privatisierer ansieht. Der Verkaufswert einer alten, verwohnten Wohnanlage richtet sich ja auch nicht nach ihrem "tatsächlichen" Wert. Wie wäre ein solcher auch zu bestimmen? Er richtet sich nach den Mieteinnahmen, die sich mit der Wohnanlage erwirtschaften lassen. Liegt der Mietzins hoch, kostet das Objekt mehr. Ähnlich ist das mit Schulden des einen, die ja immer des anderen "Wertpapiere" sind. Auch der Wert solcher Papiere richtet sich nach den Zinsen, die sie angeblich abwerfen -- so einfach ist das. Da die Betriebe in den Wirren der Umstellung die festgesetzten hohe Zinsen aber unmöglich erwirtschaften konnten, gingen sie rasch Pleite und waren für den sprichwörtlichen Apfel und das Ei zu übernehmen. In vielen Fällen legte die Treuhand den Unternehmern, die diese Firmen übernehmen wollten, sogar noch eine erhebliche Geldsummen dazu, um die Privatisierung nur möglichst rasch abwickeln zu können – der Steuerzahler übernahm ja gerne die Kosten.

Die DDR-Volkskammer unter Lothar De Maizière entschied sich für diese „Zinsangleichung“ sicherlich nicht ohne den Segen ihrer westlichen politischen Vorbilder, denen sie sich am Tag nach diesem Todesstoß für die produzierende DDR-Wirtschaft und deren Arbeitsplätze angliedern wollte. Um auch hierbei kein Geschrei aufkommen zu lassen, verpflichtete sich die nunmehr allein verantwortliche Bundesregierung im Staatsvertrag, für diese "Kredite", die in den Büchern der 550 Geldinstitute der DDR standen, die Bürgschaft zu übernehmen und das hieß, vierteljährlich die Zinsen in der Höhe des FIBOR-Zinssatzes in Frankfurt an die forderungsberechtigten Banken zu bezahlen, beziehungsweise bei den Banken anschreiben zu lassen.

Um der geliebten Diskretion willen, ließ man sich ein besonderes Verbuchungsverfahren einfallen. Die sich rasch anhäufenden Zahlungsverpflichtungen sollten nicht sofort die Staatsverschuldung, auf die immer mehr Bürger mit aufgerissenen Augen achteten, hochschnellen lassen. So entschloß man sich kurzer Hand, die Verbuchung der in rascher Folge anfallenden Schulden erst nach dem 1. 1. 1995 in die Bücher als Staatsschuld aufzunehmen. Bis zu diesem Zeitpunkt sollte nämlich erst geregelt werden, wer in der Solidargemeinschaft Deutschland für diese Zinszahlungen und Schulden aufkommen solle. Das heißt, diese Schulden wurden bei der Deutschen Treuhand, in allerlei Sonderhaushalten und "Fonds" zwischengeparkt. Die vierteljährliche Zinseszins-Vereinbarung sorgte im übrigen dafür, daß diese Schulden rasch an Umfang zunahmen.

Die hohen Schulden in den Büchern der Betriebe hatten einen weiteren Vorteil. Sie schreckten viele ehedem enteignete Besitzer ab, ihren Betrieb wieder in Besitz zu nehmen. Die somit "frei" gewordenen Betriebe ließen sich an politisch erwünschte und vertraute Personen für den sprichwörtlichen Apfel und das Ei verscherbeln. Ob dabei Provisionen an Private oder Institutionen -- etwa Parteikassen -- geflossen sind, entzieht sich unserer Kenntnis. Wahrscheinlich weiß davon auch die Staatsanwaltschaft nichts, weil sie ja sonst mit Sicherheit tätig geworden wäre – sollte man meinen.

Was also geschah mit der Schuld unseres Beispiel-DDR-Betriebs zwischen dem 1.7.1990 und, sagen wir, dem "Tag der Deutschen Einheit" des gleichen Jahres? Aus der finanzierten Maschineninvestition von 1 Mio. DM war, wie gezeigt, ein 7,6339 Mio. schwerer Ostmarkkredit geworden. Nach der 2:1-Umstellung bei der Währungsunion 1990 blieben somit 3,816 Mio. DM Schulden in den Büchern des Betriebs. Ihnen stand als Aktive nur der Wert der gekauften Anlage, also 1 Mio DM gegenüber. Der Fehlbetrag von 2,8 Mio DM war „irgendwie“ zu verkraften.

Aber damit nicht genug. Für die Schuldenlast, mußten ja nun auch plötzlich und aus heiterem Himmel Zinsen bezahlt werden und zwar mit einem 20 Mal höheren Zinssatz als er bisher in der DDR üblich war. Eine solche „Umstellung“ hätte wohl auch kein gut ausgerüsteter westdeutscher Betrieb in technologischer Höchstform verkraftet. Zudem hatte in den Betrieben ja auch niemand damit rechnen und sich darauf können. Und Sie Wundern sich noch über die hohe Arbeitslosigkeit in der DDR?

Jedenfalls war sichergestellt, daß durch die Folgen dieser Umstellung die alte Propaganda von der DDR-Mißwirtschaft, die es immerhin auf Platz 11 bis 13 der Weltrangliste gebracht hatte, bestätigt wurde. Das DDR-Volksvermögen zerrann so schnell wie Schnee auf einem geheizten Kanonenofen. Allerdings hatte man dafür gesorgt, daß die Öffentlichkeit wenigstens nicht das Zischen vernahm. Zu diesem Zweck nämlich hatte die Bundesregierung die Garantie für die Zinszahlungen bis zum 1.1. 1995 übernommen und trickreich in den Büchern versteckt.

Umgang mit den Altschulden

Alfred Herrhausen hatte eine Vision, wie sich die verhängnisvolle Ost-West-Spannung, die im Kalten Krieg oft genug bedrohliche Formen angenommen hatte, grundlegend entschärfen lassen sollte. Das würde vor allem durch die Ankurbelung der Ostwirtschaft gelingen, die eine deutlich bessere Versorgung der dortigen Bevölkerung wie auch der eigenen mit sich gebracht hätte. Er stellte sich vor, daß die technisch runderneuerten DDR-Betriebe dabei eine entscheidende Rolle übernehmen könnten. Auch die Industrie im Westen, vor allem der westdeutsche Maschinenbau, würde bei der Runderneuerung der DDR-Betriebe ihren Schnitt gemacht haben. Dies hätte so viel Leute in Arbeit gebracht (und zu regulären Steuerzahlern gemacht), daß sich der gesamte Aufbau Ost ähnlich wie das westdeutsche Wirtschaftswunder aus sich selbst heraus hätte finanzieren können. Am Ende wäre sogar, wie in den 50er Jahren unter Fritz Schäffer ein gefüllter "Julius-Turm" übrig geblieben. Diese Vision löste bei unseren Verbündeten Alpträume aus und Alfred Herrhausen bezahlte seine Vision mit dem Leben. Der Mord ist, wie einige andere politische Morde der damaligen Zeit bis heute nicht aufgeklärt worden.

Auch Detlev-Carsten Rohwedder, der erste Leiter der Treuhandanstalt, welche die Privatisierung des ostdeutschen Volksvermögens abwickeln sollte, hatte eine Vision. Sie fiel bescheidener aus als die des Chefs der Deutschen Bank, Herrhausen. Dafür lag sie aber auch näher an den aktuellen Problemen der ostdeutschen Wirtschaft. Er forderte einfach, "Sanierung" müsse "vor Privatisierung" kommen. Das heißt, man sollte nicht auf die oft langwierige rechtliche Klärung der Besitzverhältnisse warten, sondern solle alles versuchen, diese Betriebe so um- und aufzurüsten, daß sie gewinnbringend und konkurrenzfähig produzieren konnten. Wenn die Betriebe arbeiteten und die Menschen darinnen ihr Brot verdienen konnten, wäre es immer noch Zeit, die Besitzverhältnisse zu klären und die Privatisierung abzuwickeln. Auch Rohwedder wollte -- wie Herrhausen -- die ostdeutsche Industrie vor allem im Programm "Aufbau Ost" beschäftigen. Zum Beispiel sollte die DDR-Stahlindustrie das wegen ausgebliebener Investitionen abgenutzte Schienenmaterial der Reichsbahn erneuern, Baukombinate könnten die erforderlichen Autobahnen ausbauen und vieles mehr.

Wie Herrhausen ereilte auch Rohwedder das Schicksal. Er wurde am 1.4.1991 so fachmännisch erschossen, daß sich der Mord ebenfalls nicht aufklären ließ. An seiner Statt übernahm nun Birgit Breuel vom berüchtigten Bankhaus Schroeder Münchmeyer Hengst die Führung der Treuhand. Es ist daher nicht verwunderlich, daß letzteres Bankhaus den recht einträglichen Beratervertrag für die Privatisierung der ostdeutschen Wirtschaft bei der Treuhand bekam.

Dieses Bankhaus war 1933 maßgeblich daran beteiligt gewesen, Hitler an die Macht zu bringen und später an das britische Bankhaus Lloyds übergegangen. Wahrscheinlich war einer der teuren Ratschläge der Bank Lloyds an die Treuhand, in der Bilanz keine eindeutigen Posten zu führen, sondern Gegensätze zu vermischen. So führte die Treuhand nicht Investitionen zur technischen Sanierung der Betriebe und Zuwendungen an Käufer oder Altschuldner getrennt auf, sondern unter dem umfassenden Posten "Sanierung und Verlustausgleich". Damit fiel nicht auf, daß von den 77,5 Mrd. DM, die im Jahr 1991 in diesem Posten ausgewiesen wurden, tatsächlich nur 5 Mrd. für Sanierungsinvestitionen (meist nur im "Umwelt"-Bereich und nicht zur Produktivitätssteigerung oder Modernisierung) aufgewandt worden sind, aber 72,5 Mrd für Zuwendungen bei der Privatisierung oder Entschädigungen bei Stillegung.

Ein Rat des anerkannten Bankhauses mag gewesen sein, der Privatisierung den unbedingten Vorrang vor der Sanierung einzuräumen. Man ließ demnach die Betriebe bis zur schließlichen, oft wegen der komplizierten Rechtslage recht langwierigen "Privatisierung" formal weiterwursteln wie bisher. Dadurch wuchsen die Betriebsschulden zinseszinsartig an, ohne daß im Betrieb eine Weiche für seinen möglichen Weiterbetrieb gestellt wurde. Die Bankschulden entwickelten sich dabei für die Banken gedeihlich -- vorausgesetzt es gab jemanden, der schließlich dafür aufkommen sollte, denn ihre Übernahme durch den eventuellen Käufer wurde immer unzumutbarer. Außerdem verbilligten sich die Erwerbskosten der Betriebe für Käufer ohne Anrechte aus vorsozialistischer Zeit, die ohnehin weniger an den Arbeitsplätzen als an den Märkten dieser Betriebe interessiert waren. Viele Betriebe wechselten nach dem Verzicht der Alteigentümer für einen Spottpreis den Besitzer. Die neuen Besitzer erhielten neben dem preisgünstigen Betrieb oft noch hohe finanzielle Zuwendung für den Wiederbeginn.

Die Treuhand erwirtschaftete aus dem Verkauf von Betrieben in den Jahren bis zu ihrer Auflösung 1995 rund 70 bis 80 Mrd. DM. Für diese Verkaufsleistung wendete sie 344 Mrd. DM auf. Die "Verluste" bestanden zu 154 Mrd. DM aus Verlustübernahmen und 190 Mrd. aus der Übernahme von Schulden der Altschuldner. Das waren die meisten der Altschulden, denn Käufer -- meist von kleineren und früher einmal familienbezogenen Betrieben -- übernahmen insgesamt Schulden im Wert von insgesamt 7 Mrd. DM. Außerdem gingen noch weitere 60 bis 70 Mrd DM Altschulden an die Nachfolgeinstitutionen der Treuhand über.

Die gewinnbringende Privatisierung der Altschulden

Aber damit waren die ehemals staatlichen "Kredite" der Betriebe noch keine privaten Bankschulden. Wie das vor sich ging, war das eigentliche Ärgernis der Altschuldenregelung der Bonner Regierung und der sie dabei -- aus welchen unerfindlichen Gründen auch immer -- deckenden Opposition.

Am 17.1.1995 titelte die Frankfurter Allgemeine Zeitung: "Die von der Treuhand abgelösten Altkredite sind echte Schulden". Der Verfasser Klaus Kemper meinte, "nach der Währungsunion haben nur die Schuldner und die Gläubiger gewechselt". Er kann so dumm eigentlich nicht gewesen sein, daß er den Unterschied zwischen sozialistischen Fondszahlungen und Krediten nicht kannte. Kemper beschränkte sich eben auf den kurzen Zeitraum von unmittelbar vor und unmittelbar nach der Selbstauflösung der DDR-Volkskammer. Für diesen Zeitraum mag seine Aussage richtig sein. 1995 diente sie natürlich zur propagandistischen Entlastung der politisch Verantwortlichen.

Mehr Klarheit in die Sache brachte ein Gerichtsurteil vom 21.9.95 in Magdeburg. Das Gericht verneinte, daß die DG Bank Rechtsnachfolgerin der von ihr erst am 10.9.1990 gekauften "Bank für Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft" der DDR sei und daher berechtigt sei, die "Kredite" an die ehemaligen Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften einzuklagen. Geklagt hatten 20 LPGen, bei denen die DG-Bank versucht hatte, Zinsen für ein Kreditvolumen von 7,6 Mrd. DM einzutreiben.

Das Gericht wollte sich nicht den Anschein einer politischen Aussage geben und beschränkte sich auf Unstimmigkeiten bei den Unterschriften des Kaufvertrags. Insbesondere vermißte es die Unterschrift und das Amtssiegel des ehemaligen Finanzministers der DDR. Wir wollen auf diese Feinheiten nicht eingehen. Daß es bei der Übernahme etwas hastig und schlampig zugegangen sein mag, lag durchaus in der Sache dieses wahrhaft außerordentlichen Geschäfts.

Die DG Bank hatte besagte Bank für ganze 106 Mio. DM von der Treuhand gekauft. Dabei mag es der Treuhand entgangen sein, daß die "Bank für Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft" zu diesem Zeitpunkt bereits über eine Barschaft von mehr als dem Doppelten, nämlich von 250 Mio. DM verfügte. Das war ein gutes Geschäft für die DG Bank. Die Bank verfügte aber auch noch über zahlreiche Liegenschaften, das heißt Häuser mit entsprechenden Filialräumen überall in den landwirtschaftlichen Zonen der DDR, über das ganze Land verstreut. Diese Liegenschaften gab es gratis dazu. Das Geschäft für die DG Bank wurde damit also noch besser.

Das Beste für die DG Bank kommt aber erst. War es in dem Magdeburger Prozeß nicht um Forderungen von 7,6 Mrd. DM gegangen? Hatte die Bank diese etwa auch für ihre 106 Mio. bekommen? Hatte sie! Und noch mehr! Insgesamt hatte sie nämlich Forderungen im Wert von über 15 Mrd. DM erworben. Bei den 7,6 Mrd. handelte es sich nämlich nur um die Schulden der 20 klageführenden LPGen. Nun mag ein westdeutscher Regierungsfreund sagen, "die 15 Mrd. DM können wir vergessen, denn die waren bei der Mißwirtschaft der ehemaligen DDR sowieso nicht beizutreiben". Er irrt. 600 Mio. DM an Zinszahlungen hatte die Bank zu diesem Zeitpunkt -- also in knapp einem Monat -- bereits beigetrieben, bis das Gericht dieser Zwangseintreiberei vorerst ein Ende setzte.

Aber das war ja nicht alles. Die Bundesregierung hatte über ihren institutionellen Zwischenhändler, die Treuhand, diese Schulden zu anerkannten und gesetzlich abgesicherten Werten gemacht, die beim staatlich verwalteten Erblastenfonds mit größerer Gewißheit als beim zivilen Gericht in Magdeburg einklagbar waren.

Was da vor dem Magdeburger Gericht aktenkundig wurde, war also wirklich ein ganz außerordentlich gutes Geschäft für die DG Bank -- nicht für den Steuerzahler. Um es besser zu verstehen, stelle sich der mit großen Zahlen wenig vertraute Leser vor, er kaufe bei einem "ehrenwerten" Kaufmann einen Geldbeutel aus Safranleder für 1 DM und 6 Pfennige, in dem Geldbeutel stecken bereits 2,50 DM und zusätzlich noch ein Scheck über 15<\!q>000 DM. Und dieser Scheck trage noch dazu das "Indossament", die Bürgschaftsanerkennung seiner Regierung. Zweifellos würde er sich über ein solches Geschäft freuen. Aber würde er den Kaufmann oder in diesem Fall die Kauffrau deshalb für eine ehrenwerte Person halten? Und was halten Sie als steuerzahlender Bürger von so viel treuhänderisch regierendem Verantwortungsbewußtsein für das Gemeinwesen? Die Bank gab sich damit aber noch nicht zufrieden, sie ließ sich auch noch für den "Aufwand", der ihr mit der Abwicklung dieses Geschäfts zugemutet worden war, mit einigen Millionen "entschädigen".

Die DG Bank war nicht der einzige Nutznießer solcher ehrenwerten Treuhandgeschäfte. Beamte des Bundesrechnungshofes haben dem Magazin Der Spiegel einen 48seitigen, streng vertraulichen Bericht über ähnliche Geschäfte großer in- und ausländischer Privatbanken mit der Treuhand zugespielt. Ob die "verantwortungslosen" Beamten, die sich eines solchen Vertrauensbruches schuldig gemacht hatten, dafür zur Verantwortung gezogen wurden, entzieht sich unserer Kenntnis. Auch das meiste aus diesen 48 Seiten blieb dank der Diskretion des Magazins der Öffentlichkeit unbekannt. Der Spiegel verriet in seiner Ausgabe vom 27.9.95 daraus nur das wenige, was wir hier zusammenfassen:

Die Deutsche Kreditbank hatte die Aufgabe, alle Schulden der staatlichen DDR-Betriebe zu bündeln. Sie kaufte Schuldscheine im Wert von 80 Mrd. DM auf, und zwar so, wie sie in den Büchern standen und ohne zu berücksichtigen, auf welch zweifelhafte Weise sie dort hineingeraten waren. Die Oberaufsicht über diese Arbeit der Deutschen Kreditbank führte die Deutsche Bank. Als die Aufgabe getan war, wurden die DDR-Kreditinstitute verhökert. Die Deutsche Bank erwarb davon 112 Niederlassungen in den besten Lagen für 310 Mio. DM. Eine ihrer Töchter erhielt 74 gut gelegene Grundstücke für 164,4 Mio.. Für die Dresdner Bank fielen 41 Liegenschaften für 87,3 Mio. ab. Wieviel Geld bei den jeweiligen Kreditinstituten einlag, erfuhr man so wenig wie die Tatsache, welcher Anteil der Schuldforderungen bei dem Preis miterworben wurde.

Aus der Berichterstattung, die erstaunlicherweise schon wenige Tage nach der Veröffentlichung im Spiegel wieder verstummte und selbst den Bund der Steuerzahler nicht sonderlich aufregte, war auch noch zu erfahren, daß die Berliner Bank für 49 Mio. DM Forderungen im Wert von 11,5 Mrd. DM erworben hatte. Die Bank hatte sich außerdem für den Fall, daß dieses Geschäft scheitern würde, von der Treuhand 115 Mio. DM als Verwaltungsaufwand oder Schadenersatz zugestehen lassen. Außerdem soll dem nur in Auszügen bekannt gemachten Papier des Bundesrechnungshofs zu entnehmen sein, daß insgesamt "Kredite" im Umfang von 177,5 Mrd. DM auf diese Weise für ein paar Millionen den Besitzer gewechselt haben. Dabei war den Banken für den Fall, daß sich die Schulden als uneintreibbar erweisen sollten, zugestanden worden, die Forderung "wertberichtigt" beim "Ausgleichsfonds Währungsumstellung" geltend zu machen. Für den würde dann der Solidarbeitrag des Bundesbürgers und Steuerzahlers geradestehen.

In dem Papier sollen sich auch Hinweise befunden haben, daß Banken so geschickt waren, Altschulden sowohl von den Schuldnern als auch aus dem Ausgleichsfonds, also mindestens doppelt einzutreiben. Soviel Unverfrorenheit führte zwar zu Stirnrunzeln und Mißfallensäußerungen, lenkte aber von dem eigentlichen Skandal ab, daß Banken, wenn sie potent waren, für eine Million DM mehrere Milliarden DM kaufen konnten. Die Aufregung darüber hielt sich in Grenzen, nach wenigen Wochen redete keine Zeitung und kein Fernsehen mehr davon, und so vergaßen es auch die zahlungsbereiten Bundesbürger.

Um die Schuldenregelung auf keinen Fall rückgängig machen zu können, hat die Treuhand schon früh -- vermutlich wieder auf Anraten ihres teuren Beraters, des hochgeachteten Bankhauses Lloyds -- schon 1993 begonnen, die Schulden der DDR-Betriebe, die eigentlich keine richtigen Schulden waren, in richtige Schulden umzuwandeln. Das geschah einfach durch ihre Refinanzierung. Das heißt, die Treuhand bezahlte einen großen Teil der Forderungen, nämlich 105 Mrd. DM an die Banken. Das erforderliche Geld beschaffte sie sich durch den Verkauf von Anleihen und Obligationen. Damit waren die Altschulden weg, die neuen Wertpapiere mit ihren Zahlungsforderungen blieben und mußten auf jeden Fall vom Staat, das heißt von den Steuerzahlern bezahlt werden.

Das Geld zahlte die Treuhand an die Deutsche Kreditbank. Die Bank gehörte zwar der Treuhand, arbeitete aber in der Obhut der Deutschen Bank. Damit stellte sich die Frage, die eigentlich den Staatsanwalt beschäftigen sollte: "Was hat die Deutsche Bank mit diesem Geld der Deutschen Kreditbank gemacht?" Wahrscheinlich war es -- wie im Falle der "Bank für Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft" einfach in den Tresoren der Filialen geblieben, als diese -- wie erwähnt -- von den Banken für ein paar Millionen gekauft wurden.

Warum sollten die anderen Banken auch schlechter dastehen als die DG Bank? Offensichtlich galt auch zwischen Banken ein Grundsatz der Gleichbehandlung, die aber nicht mit der Behandlung der Bürger und Steuerzahler zu vergleichen war. Mit dem Geld konnte sich die Deutsche Bank leicht das Bankhaus Morgan Grenfell in England gekauft haben, und es macht verständlich, warum die Millionenschulden des Herrn Schneider für die Deutsche Bank nur "peanuts" waren.

Für die Anleihen und Obligationen, welche die Treuhand verkauft hatte, steht natürlich der deutsche Steuerzahler gerade; vielleicht zu Recht, er hätte sich als Wähler und politisch mündiger Mensch darum kümmern können oder doch Politiker wählen können, die seine Sache vertreten und nicht die anderer.

"Man kann ja doch nichts machen" oder: Gab es eine Alternative?

Was hätte eine Bundesregierung, die wie es ihr Amtseid vorsieht, im Interesse des Deutschen Volkes regiert, tun können? In dem erwähnten 48-seitigen Bericht des Bundesrechnungshofs wurde behauptet, es wäre den Steuerzahler billiger gekommen, wenn die Altschulden gleich in einem staatlichen Fonds gesammelt worden wären. Das ist sicher richtig. Aber warum sollte man sie nicht als das werten, was sie wirklich waren, vergessene Fondszahlungen an die Kommunen, Betriebe und LPGen nach vergangenem DDR-Recht? Mit dem Ende des SED-Staates verschwand auch der Pseudo-"Gläubiger", der auf ihre Rückzahlung in den meisten Fällen auch gar keinen Rechtsanspruch hätte geltend machen können.

Dagegen, daß man die Guthaben der kleinen Leute 1:1 umtauschte -- auch wenn das ganz offensichtlich "Geschenke" enthielt --, hatte wohl niemand etwas, und es wäre auch leicht zu finanzieren gewesen. Die Frage, warum man aber die anderen Buchkredite der DDR 2:1 und nicht zum inzwischen üblichen Tagesumtausch von 10:1 bewertete, blieb bisher ungeklärt. In diesem Falle wäre niemandem etwas geschenkt worden und man hätte den Spielregeln des richtigen Kapitalismus, der keine Geschenke erlaubt, Genüge getan.

Noch sinnvoller wäre eine gezielte Umschuldung der Betriebe gewesen, die nur so viel an Schulden beibehalten hätte, wie zur Finanzierung der aufgewerteten Spargroschen der DDR-Bürger und einige andere Kosten der Währungsumstellung nötig war. Den Rest hätte man à la fond perdue

vergessen, nach dem Motto: Wo kein Gläubiger, da kein Schuldner. Niemand wäre dabei geschädigt worden, allerdings hätte sich auch niemand -- wie geschehen -- auf zweifelhafte Weise dabei bereichern können.

Eine solche Null-Regelung hätte den neuen Bundesländern einen sehr viel besseren Start ermöglicht. Die DDR-Betriebe wären kaum noch mit Krediten belastet gewesen und hätten großzügig in neue Technologien investieren können. Das hätte die produktiven Arbeitsplätze gesichert und noch dazu die Wirtschaft im Westen angekurbelt. Die DDR-Betriebe wären dadurch leistungs- und konkurrenzfähig geworden. Aber damit wären wir wieder bei dem Traum des Deutsche Bank-Chefs Alfred Herrhausen, den dieser mit seinem Leben bezahlt hat. Wer weiß, was mit dem deutschen Bundeskanzler geschehen wäre, wenn er so etwas versucht hätte?

Sicher wäre mehr über unser wiedervereinigtes Land hereingebrochen als nur die Propaganda vom "Vierten Reich". Wir brauchen darüber nicht zu spekulieren. Der Kanzler hat es nicht versucht, und der Bürger hat ihn nicht darum gebeten. Der Bürger wundert sich nicht einmal darüber, wie es zugegangen ist, daß in wenigen Jahren aus dem auf 600 Mrd. DM geschätzten Volksvermögen im Osten (das ist niedrig geschätzt, andere errechneten das Doppelte und mehr) in wenigen Jahren eine Schuld von rund 400 Mrd. DM werden konnten. Das ist immerhin ein Fehlbetrag von einer Billion DM. Da der Bürger keine Fragen stellte, brauchten die Medien und Politiker ihm auch keine zu beantworten. Der Bürger zahlt brav, solange er kann -- und da reden die Leute von Politikverdrossenheit.

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