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Linkeslinkhaftung?


Wie kauft man unsere Bücher?

Hier beschriebene Neuerscheinungen sind eventuell schon ins Sortiment unseres Internet-Buchladens aufgenommen worden und können dann auch dort bestellt werden.

Wer Neuerscheinungen noch vor Einstellung in unseren Internetbuchladen bekommen möchte und wer warum auch immer lieber anders bestellen möchte, der kann uns seinen Wunsch über Telefon, ePost oder Brief mitteilen.

Tel.: 0 33 34 - 82 69 42

Fax: 0 33 34 - 82 69 43

ePost: psverlag@telta.de

Weitere Details nennt unsere Kontaktseite.

Wir arbeiten daran, Ihnen einen blitzschnellen Internet-Buchladen ohne potentiell gefährliche Scriptsprache zu erstellen. Um Sie nicht in Versuchung zu bringen, die Ausführung von aktiven Webseiten-Inhalten in Ihrem Browser zuzulassen, haben wir ja auch den Internetauftritt mit vertrauenswürdigerem und sauberem html-Code realisiert. Unser bisheriges System kommt ohne Javascript leider noch nicht aus. Als Notlösung für konsequente Ablehner aktiver Inhalte bieten wir ein einfaches zentrales Bestellformular an. Dort kann man zwar nicht wie in einem Shopsystem Einzel- und Endpreise, Transportkosten und Lieferfristen erfahren, aber wir erfahren wenigstens von Ihrem Interesse und können Ihnen ein verbindliches Angebot per ePost oder andere gewählte Antwortform zurücksenden.

Dummenfang oder Linkeslinkhaftung?

Der PS VERLAG zum deutschen Linkhaftungsurteil:

Entweder ist die einfache Linkhaftung leicht umgehbar (also rein auf Dummenfang ausgelegt) oder der Rechtsstaat zerschlägt mit der Linkeslinkhaftung das Internet in isolierte Wissensbrocken.

Der aktuelle Stand der Technik erlaubt es, Links auch auf solche Webseiten anzulegen, die eine andere Person irgendwo erstellt und fern von diesem Internetauftritt gespeichert hat. Die Entscheidung eines deutschen Gerichtes, dass ein Linkanleger für alle heutigen und künftigen Inhalte sämtlicher per Link von seinen Seiten aus erreichbaren Internetseiten verantwortlich ist, kommt einem Verlinkungsverbot recht nahe. Ich verlinke von hier auf die Internetsatire Die Schändung mit der Maus und auf alle Inhalte, die mir gerade einen Link wert zu sein scheinen - auch wenn ich nicht jedesmal in der Lage bin, eine rechtliche Unbedenklichkeitsbescheinigung für jeden Link zu kaufen oder aus eigener Kompetenz ein gleichwertiges Gutachten über den vollständigen per Link erreichbaren Inhalt zu erstellen. Die dauerhafte Überwachung aller seiner Links auf eventuelle bösartige Inhaltsveränderungen am anderen Ende vom Link kann und will wohl niemand garantieren.

Sollten am anderen Ende eines von mir erzeugten Links anstößige Inhalte auftauchen - und dazu zähle ich auch:

- dann bitte ich die Entdecker um anständige Form der Mitteilung Ihrer Entdeckung.

sind wohl nicht zuviel verlangt, wenn man sich über einen kleinen Link ärgert.
Da gerade ein haarsträubendes Urteil gegen einen Kritiker rechtsradikaler Webseiten wegen Volksverhetzung erlassen wurde, der auf die selbst kritisierten radikalen Seiten Links zum Beweis seiner Vorwürfe gesetzt hatte, werde ich natürlich mir genannte Links zu strafbaren Inhalten umgehend löschen - auch wenn ich solche Zensur selbst weder richtig noch hilfreich finde.

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Sinnvoller wäre es doch, wenn es erlaubt wäre, sich zu fremden Inhalten glaubwürdig zu äußern sowie Quellen zu nennen. Muss ich nach Beweisen suchenden Zweiflern wirklich erst umständlich andere Webseiten in freieren Ländern nennen, die weiter auf Seiten verlinken, wo endlich ein Link zur positiv oder negativ bewerteten Webseite erreichbar ist? Über wieviele Ecken bzw. externe Link-Kettenglieder bin ich eigentlich nach deutschem Recht für Fremdinhalte verantwortlich? Ohne Haftung für Link-Ketten ist Linkhaftung eine reine Dummensteuer, da leicht umgehbar. Mit Linkkettenhaft verstümmelt man das Medium kommunizierender Meinungsvielfalt Internet, macht man aus dem filigranen Gebäude verlinkter Informationen einen kümmerlichen Scherbenhaufen isolierter Monologe. Passt solche Einführung von Internet-Kleinstaaterei mit strafbarer Link-Grenzverletzung oder juristischer Link-Visapflicht zum heutigen vereinten Europa, zur globalen Reisefreiheit, zur Demokratie? Was beabsichtigen die Organe der deutschen Rechtspflege? Und wem nützt das? Daher ist die Frage wohl angebracht:
Gibt es nach dem im BGB für einfache Bürger verbotenen Zinseszins also nun auch den strafbaren Linkeslink?

Unter www.abmahnwelle.de und weiteren Bündnissen wird bereits das weitere Vorgehen gegen modernes Internet-Raubrittertum besprochen. Ausnutzung von Überlegenheit in juristischem Fachwissen zu überfallartiger Schädigung nichtsahnender Opfer entspricht im moralischen Niveau dem Erpressen von Wegezöllen oder Schutzgeld aufgrund überlegener Bewaffnung. Die Konsequenz aus solchen Zuständen darf nicht der selbstverordnete Maulkorb aus Angst vor Erpressung (Abmahnung) oder Verfolgung (Anklage) sein, sondern nur die organisierte Bestrafung der um sich greifenden Wegelagerei im Internet. Derzeit werden vor allem noch Daten der auffälligen Kanzleien, Richter und Gerichtsentscheidungen gesammelt und veröffentlicht. Bleibt zu hoffen, dass auf solche praktizierte Glasnost auch die überfällige Perestroika folgen wird. Einmal hat es ja schon mal geklappt. Da wurden ganze Gesetzbücher in einem Abwasch entkräftet oder wenigstens runderneuert, Unrechtsvertreter aus Ämtern entlassen, Revisionsurteile durchgeboxt. Das war 1989. Der PS VERLAG hat mit "ich zeige an" auch ein bewegendes Buch zu diesem Thema im Programm.

Alle wieviel Jahre hat Mensch eigentlich das Recht auf freie Meinungsäußerung, auf freien Zugang zu fremder geäußerter Meinung und auf freie Weiterempfehlung von gefundener geäußerter Meinung? Es gibt viel zu tun!

Peter Spangenberg

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www.psverlag.de    23.01.2007

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