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Der Erinnerungsservice


Wie kauft man unsere Bücher?

Hier beschriebene Neuerscheinungen sind eventuell schon ins Sortiment unseres Internet-Buchladens aufgenommen worden und können dann auch dort bestellt werden.

Wer Neuerscheinungen noch vor Einstellung in unseren Internetbuchladen bekommen möchte und wer warum auch immer lieber anders bestellen möchte, der kann uns seinen Wunsch über Telefon, ePost oder Brief mitteilen.

Tel.: 0 33 34 - 82 69 42

Fax: 0 33 34 - 82 69 43

ePost: psverlag@telta.de

Weitere Details nennt unsere Kontaktseite.

Wir arbeiten daran, Ihnen einen blitzschnellen Internet-Buchladen ohne potentiell gefährliche Scriptsprache zu erstellen. Um Sie nicht in Versuchung zu bringen, die Ausführung von aktiven Webseiten-Inhalten in Ihrem Browser zuzulassen, haben wir ja auch den Internetauftritt mit vertrauenswürdigerem und sauberem html-Code realisiert. Unser bisheriges System kommt ohne Javascript leider noch nicht aus. Als Notlösung für konsequente Ablehner aktiver Inhalte bieten wir ein einfaches zentrales Bestellformular an. Dort kann man zwar nicht wie in einem Shopsystem Einzel- und Endpreise, Transportkosten und Lieferfristen erfahren, aber wir erfahren wenigstens von Ihrem Interesse und können Ihnen ein verbindliches Angebot per ePost oder andere gewählte Antwortform zurücksenden.

Bequem, aber teuer!

Beschreibung

Beginn und Ende

Unser Zahlungserinnerungsservice ist freiwillig und kostenpflichtig. Mit einer am 15. Tag nach unserer Lieferung oder Leistung noch nicht bei uns eingegangenen Zahlung startet an Stelle des rüden Mahnverfahrens unser freundlicher Erinnerungsservice. Mit beglichener Forderung endet der Erinnerungsservice automatisch wieder. Er endet auch (und zwar durch unsere Kündigung), wenn die berechnete Servicegebühr nicht bis zum jeweils nächsten fälligen Erinnerungstermin auf unserem Konto gutgeschrieben ist.

Preis und Leistung

Eine jede versendete Erinnerung kostet 25 Euro. In diesem Preis ist die Arbeitszeit unserer Buchhaltung, der Ausdruck Ihres aktuellen Kontostandes bei uns, das notfalls grenzüberschreitende Porto mit Einschreibegebühr, die Versandabfertigung bei uns und der Transport zur Post bereits enthalten. Auf Wunsch versenden wir auch die Materialien über das Internet an Ihre ePost-Adresse.

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Unterschied zur verzinsten Mahnung

Der Erinnerungsservice ist, um eine explodierende Schuldverzinsung zu Ihren Lasten und somit eine Kapitalverzinsung bei uns auszuschließen, nicht an die Höhe unserer offenen Forderung gekoppelt. Der Erinnerungsaufwand für 1 Cent einer offenen Forderung ist nicht geringer als bei offenen Forderung von 1 Million Euro. Also bleibt auch unsere dafür berechnete Servicegebühr gerechterweise stets gleich. Da wir jedoch säumige Zahler nicht noch dazu verleiten wollen, uns die geschuldete Summe vorzuenthalten und lieber in dieser Zeit anderswo gegen Zinsen - also mit einer exponentiellen Werterhöhung - anzulegen, muss eine andere Funktion mit sofort steilerem Anstieg oberhalb der marktüblichen Zinskurve Gewinne aus absichtlicher Zahlungsverzögerung verhindern. Gleichzeitig wünschen wir eine Kappungsgrenze, um keinen Schuldner in seiner Not zu überfordern und den Schuldenstand nicht irgendwann senkrecht ansteigen zu lassen, wie das bei Zinseszinssystemen irgendwann immer der Fall ist. Wir wandeln die Rolle der Zeit deswegen in unserer Berechnungsformel für unseren Erinnerungsservice ein wenig ab.

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Erinnerungsservicegebühren als Summentabelle

Am 15. Tag noch offene Forderungen lösen automatisch - soweit nicht ausdrücklich rechtzeitig mit uns etwas anderes vereinbart wurde - den Erinnerungsservice für den Schuldner aus. Der erste Erinnerungsbrief geht auf die Reise. Hat die erste Periode bis zum Versenden des ersten Erinnerungsbriefes also 15 Tage gedauert, so verkürzen wir jede weitere Periode um einen Tag, bis wir nach 120 Tagen ohne weitere Intervallverkürzung täglich kostenpflichtig an die offenen Posten erinnern.

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Der Erinnerungsservice kostet also - unabhängig vom offenen Rechnungsbetrag -
am 15. Tag unbezahlter Rechnung insgesamt 25 Euro
am 29. Tag unbezahlter Rechnung insgesamt 50 Euro
am 42. Tag unbezahlter Rechnung insgesamt 75 Euro
am 54. Tag unbezahlter Rechnung insgesamt 100 Euro
am 65. Tag unbezahlter Rechnung insgesamt 125 Euro
am 75. Tag unbezahlter Rechnung insgesamt 150 Euro
am 84. Tag unbezahlter Rechnung insgesamt 175 Euro
am 92. Tag unbezahlter Rechnung insgesamt 200 Euro
am 99. Tag unbezahlter Rechnung insgesamt 225 Euro
am 105. Tag unbezahlter Rechnung insgesamt 250 Euro
am 110. Tag unbezahlter Rechnung insgesamt 275 Euro
am 114. Tag unbezahlter Rechnung insgesamt 300 Euro
am 117. Tag unbezahlter Rechnung insgesamt 325 Euro
am 119. Tag unbezahlter Rechnung insgesamt 350 Euro
am 120. Tag unbezahlter Rechnung insgesamt 375 Euro
und an jedem weiteren Tag 25 Euro, solange wenigstens die Servicegebühr pünktlich auf unserem Konto eingeht.

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Da man sich auf taggenaue Gutschrift von Überweisungen auf fremden Bankkonten nie sicher sein kann, sollte man, um einer Kündigung durch uns zu entgehen, bei den letztgenannten Intervallen sicherheitshalber vorfristig die fällige Erinnerungsgebühr überweisen.

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Verbrauchertipp

Die wirtschaftlich sinnvollste Variante ist natürlich die pünktliche Bezahlung. Danach kann man sich für den bequemen, aber auch teuren Erinnerungsservice entscheiden. Je kleiner der Rechnungsbetrag, desto weniger lange empfielt sich eine Inanspruchnahme dieser zinslosen und unbürokratischen Kreditaufnahme bei uns. Eine möglichst große Zahl per Erinnerungsservice betreuter Kunden ist kein Ziel unserer Verlagstätigkeit. Daher raten wir, bei Zahlungsproblemen zuerst in der Verwandschaft und Bekanntschaft einen (üblicherweise zinslosen) Zwischenkredit aufzunehmen - oder bei zerrütteten Beziehungen einen immer noch billigeren Bankkredit für eine rasche Zahlung der bei uns bestellten Ware oder Leistung zu wählen. Sie sparen dabei Geld und sichern unsere Liquidität.

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Überlegen Sie einmal, welches Risiko wir eingehen und welches Vertrauen wir vielleicht im Unterschied zu Ihren Eltern, Geschwistern, Freunden, Kollegen und den gefragten Banken in Sie als ehrenwerten Kunden unseres Verlages setzen, wenn wir trotz Ihrer anderswo wahrscheinlich gescheiterten Kreditaufnahme weiter zu unserem Erinnerungsservice stehen! Betrachten Sie unseren Erinnerungsservice also bitte nur als drittbeste Notlösung. Und versuchen Sie, überhaupt Schulden zu vermeiden! Warum einem das gerade jetzt Kopf und Kragen retten kann, erklärt Ihnen Günter Hannichs Buch Deflation - die verheimlichte Gefahr (www.psverlag.de / buch / defla / index.html).

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Wer den Erinnerungsservice nicht nutzen will, kann bei festgestellten Zahlungsproblemen den Kauf rechtzeitig rückgängig machen, uns unsere Rechnung in der Kulanzfrist von 14 Tagen oder gern auch in Vorkasse oder bei Lieferungserhalt bezahlen oder mit uns über Sonderkonditionen verhandeln. Wer nicht (oder nicht erfolgreich) verhandelt und nicht einmal während seines Zahlungsverzuges den Erinnerungsservice bezahlt, wird von unserem Inkassobüro auf einen vermutlich weniger flexiblen und noch ungünstigeren Modus der Zahlung aller offenen Posten festgelegt werden. Inkassobüros stellen nämlich auch Ihren Service nicht zum Studentenlohn in Rechnung und beteiligen unter Umständen noch externe Helfer an der Beute. Vermeiden Sie die eigene Plünderung und lassen Sie uns nicht durch Ihre Schuld in ähnliche Situation kommen!

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Sie wollen verhandeln?

Für Verhandlungen mit uns eignen sich eventuell folgende Angebote:

  1. Teilzahlungen mit dazu genannten konkreten Terminen
  2. Druckauftragsvermittlung im zehnfachen Wert der Schulden
  3. Ausführen von Aufträgen für uns auf Provisionsbasis
  4. Erledigung von Aufträgen gegen Werklohn
  5. Angebot eigener Waren und Leistungen

Ob eine solche Verhandlung Erfolg hat, hängt nicht nur von Ihrem Angebot ab, sondern auch von unserem aktuellen Kontostand. Je mehr Kunden gleichzeitig im Zahlungsverzug sind, desto weniger können wir Ihnen mit mutigen Schritten entgegenkommen. Wir bitten deshalb bereits jetzt um Ihr Verständnis.

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